Das ehemalige Polyclaykunst.de-Forum
Eine komprimierte Zusammenstellung aller Forenbeitrage von 2009 bis zur Schließung 2017.

*lol* du hast doch selbst oben noch geschrieben:
Leider ist das oft so, das viele denke Stempel sind eine Art Werkzeug, und daher müßten sie doch für sowas zu nutzen sein, aber sie sind halt immer mit einem Design verbunden und da hat dann der/ die Designer die Rechte drauf, bezw manchmal sind sie an die Hersteller abgetretten, damit diese die Stempel verkaufen können.[/quote:1db3zphq]
und wenn ich werke von anderen nutze, bezeichne ich das schlicht nicht als den kreativen teil meiner arbeit, sondern die dinge, die wirklich von mir selbst stammen.
jaaaa, ich mach ja auch nicht alles bis ins letzte detail selbst, aber dann soll man auch nicht davon reden, dass kreativ zu sein die probleme bringt, sondern eben der teil, wo man eben genau diesen kreativen einsatz überspringt 😉
ach und etwas zum staunen am rande: ** you do not have permission to see this link ** *grins
und der, der das in der firma angeleiert hat, nennt sich wahrscheinlich "creative director" oder sowas in der richtung *lol* da hab ich heute aber auch noch gelesen, dass in asien von der tatsächlich beauftragten firma eine taschenmarke schlicht nachts einfach weiterproduziert wurde... die haben sich sogar im eigentlichen sinne das "kopieren" gespart *lol* andere länder, andere sitten... oder so... *rofl
hier: ** you do not have permission to see this link ** für einen kurs muss ich jetzt einen shop für diese marke gestalten, deshalb kam ich darauf...
Da wünsche ich Pro7 viel Spaß beim Rechtsstreit, wie der ausgehen wird kann ich mir jetzt schon denken.
Wie oft wir schon Ärger mit den Chinesen hatte wegen Kopien, darf ich gar keinem erzählen und wie die Sache ausgegangen ist, noch viel weniger.... in China ticken die Uhren anders, trotz Gesetzen und westlichem Einfluss. China eben...
Und leider nimmt diese Einstellung immer mehr zu, das ist das schlimme an der ganzen Sache.

Es sind ja nicht nur die Chinesen, die alles kopieren, die Japaner haben doch das Ganze angefangen, schon vor Jahrzehnten, als China noch "zu" war.
Bei denen ist es ne Ehre, kopiert zu werden. Das soll einem sagen, dass das "Ding" so gut ist, dass es kopierwürdig ist.
Da ticken die Uhren wirklich verkehrt rum!
Ich muss auch noch meinen Senf dazu geben:
ich habe vor einigen Wochen iüber ebay in den USA bei einer chinesischen Anbieterin mehrere Artikel gekauft. Bei den Versandkosten gibt sie eine Formel an, als ich dann bezahlen wollte, wollte sie 120 Dollar Versandkosten.
Ich habe die Dame dann gefragt, wie sie denn darauf kommt, da ihre eigene Formel (mit Rechenbeispiel) etwas ganz anderes ergibt.
Antwort: das ist chinesische Mathematik, 2 verschiedene Arten von Mathe...
Ich habe ihr dann geschrieben, dass es auf der ganzen Welt, sogar im ganzen Universum nur eine einzige "Sprache" gibt, die für alle gleich ist und keinerlei Spiel für Auslegungen lässt, nämlich die der Zahlen (Ulrike wird dies bestätigen), sie beharrte auf ihrem Unfug.
Ich habe mir dann einen Spaß daraus gemacht und sie mehrere Tage/Wochen gepiesakt, am Ende haben wir den Deal gecancelt...
Margit, die ihren Rekord an Kommentaren unbedingt halten will...
Streng betrachtet darfst du die molds natürlich auch nicht für kommerzielle Zwecke benutzen, aber da seh ich wenig Anlass zur Sorge.
Selbst wenn du mal eine oder zwei Ketten mit Perlen aus einer Knopfmold verkaufen willst, ist das mit ziemlicher Sicherheit unproblematisch (wo kein Kläger, da kein Richter). Bei zig Ketten wär ich vorsichtiger.
Außerdem kommt es auch drauf an, ob du 100% nachahmst, also Knöpfe nachmachst, oder ob du das Design nur zum Teil in deine Arbeit einfließt, z.B. wenn du den Knopf zum teilweise Texturieren von Perlen oder Anderem benutzt. Da ist dann auch noch ein Unterschied.
Ich glaub ich muss jetz unbedingt mal meinen Text zum Urheberrecht beenden, den ich schon länger in Arbeit habe für unsere Homepage.....

Das Thema scheint ja wirklich kompiziert zu sein. Wie sieht es denn aus, wenn man z.B. ein Motiv von einem Stück Stoff nachahmt und sich daraus selber einen Stempel bastelt. Bei Disneyfiguren ist mir schon klar, daß es nicht erlaubt ist, aber bei Mustern auf Kleidungsstücken, die man gekauft hat...?????????
Hier mal ein Auszug aus meinem fast fertigen Text:
eine Forschungsreise in die Tiefen des Copyrights und Urheberrechtgesetzes.
Der nachfolgende Überblick wurde aus folgenden Quellen erstellt:
aus Wikipedia ([url:31fnxt07]http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite[/url:31fnxt07] und [url:31fnxt07]http://en.wikipedia.org/wiki/Main_Page[/url:31fnxt07] und dem Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (zuletzt geändert durch Artikel 12 As. 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007) [url:31fnxt07]http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000101377[/url:31fnxt07] (jeweils abgerufen am 22.04.2008).
Seit 1952 gibt es Bestrebungen das Urheberrecht weltweit zu vereinheitlichen.
1994 wurde ein Übereinkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation verabschiedet. 1996 wurde der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WTC) im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedet, der insbesondere Fragen des Urheberrechts der Informationsgesellschaft regelt.
Seit dem 13. September 2003 gilt in Deutschland ein novelliertes Urheberrecht.
Die rechtlichen Richtlinien sind klar (soweit Gesetze für Nicht-Juristen überhaupt klar sein können):
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Das Copyright [/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
(u.a. festgelegt im United States Copyright Law) gibt dem Urheber eines Werkes exklusive Rechte an ihm (Recht zur Vervielfältigung, Recht abgeleitete Werke zu produzieren und zu verbreiten, Recht zur Veröffentlichung u.v.m.).
Es wird u.a. auf Literatur, Fotografien, Gemälde, Skulpturen, Filme angewendet.
Es muss heutzutage nicht mehr explizit angemeldet werden, der Copyright-Vermerk © behelfsweise auch (C) oder Copyright oder Copr., meist gefolgt vom Rechtsinhaber und einer Jahresangabe, ist seit 1989 nicht mehr notwendig, kann aber gesetzt werden, um auf das Bestehen von Urheberrechten hinzuweisen.
Das Copyright erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Fair use[/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
Ist eine Doktrin im United States Copyright Law, die begrenzten Gebrauch für wissenschaftliche Zwecke von Werken erlaubt, die dem Copyright unterliegen.
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Das deutsche Urheberrecht [/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
schützt den Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gegen die, von ihm nicht erlaubte, Nutzung seiner Werke durch andere. Ein Urheberechtshinweis (~ Copyright-Vermerk) ist nicht notwendig. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Werke sind persönliche geistige Schöpfungen, dazu gehören u.a.. Sprach- und Schriftwerke, Werke der bildenden Kunst und deren Entwürfe, Lichtbild- und ähnlich geschaffene Werke, Filmwerke, wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, Skizzen, Tabellen .
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist, er hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann darüber bestimmen ob und mit welcher Urheberbezeichnung das Werk zu versehen ist.
Er hat das ausschließliche Recht u.a. zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen, öffentl. zugänglich zu machen, durch Bild- oder Tonträger wiederzugeben
.
Der Urheber kann anderen Nutzungsrechte gewähren.
Ähnlich dem Fair use erlaubt das deutsche Urheberrecht, die Herstellung einzelner Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und zum sonstigen Gebrauch, wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes handelt. Dabei darf die Nutzung nicht Erwerbszwecken dienen oder öffentlich sein und es muss stets die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers deutlich angeben werden.
[u:31fnxt07]Das österreichische Bundesgesetz[/u:31fnxt07] über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) novelliert 2003 [url:31fnxt07]http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15030/urheberrechtsgesetz.pdf[/url:31fnxt07]
und [u:31fnxt07]das schweizerische Urheberrechtsgesetz[/u:31fnxt07] (URG) vom 9. Oktober 1992 (Stand am 13. Juni 2006) [url:31fnxt07]http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html[/url:31fnxt07]
sind in den o.g. Punkten dem deutschen Urheberrecht sehr ähnlich.
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Geistiges (intellektuelles) Eigentum [/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
beschreibt Ausschluss-Rechte (dem Inhaber ermöglicht über die Nutzung zu entscheiden) an immateriellen Kulturgütern (z.B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke, Informationen).
Diese Güter sind dann geschützt, wenn sie durch Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster oder Urheberrechte einer Person zugewiesen wurden.
Inhaber eines solchen Rechts ist z.B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks.
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Plagiat [/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
ist die Vorlage eines fremden Werkes als eigenes (oder Teil eines eigenen) Werkes. Es kann sowohl eine exakte Kopie, eine Bearbeitung (Umstellung von Wörtern oder Sätzen), eine Nacherzählung (Strukturübernahme) oder eine Übersetzung sein.
Ein Plagiat an sich ist nicht strafbar. Wenn das plagiierte Original aber dem Urheberrecht unterliegt, verstößt der Plagiator dagegen.
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Fälschung[/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
das gesetzeswidrige Kopieren eines rechtlich geschützten Originals und das Ausgeben der Nachahmung als Original. Von Fälschung spricht man auch dann, wenn dazu kein Original des angegebenen Urhebers existiert.
[b:31fnxt07][u:31fnxt07]Nachahmung = Imitation[/u:31fnxt07][/b:31fnxt07]
eine Nachbildung eines Originals zu dessen Ersatz oder seiner Vortäuschung.
Soviel also zum rechtlichen Gesichtspunkt.
... ich hab noch mehr, aber das sollte zunächst mal langen
225
2
1 Guest(s)