Das ehemalige Polyclaykunst.de-Forum
Eine komprimierte Zusammenstellung aller Forenbeitrage von 2009 bis zur Schließung 2017.

Ja, das stimmt, aber wie Du schon geschrieben hast, muss ich zuerst (wenn ich beginne mich gewerblich zu betätigen) ein Gewerbe anmelden - dann weise ich Einnahmen und Ausgaben nach und ermittle einen Gewinn oder Verlust. Wenn über mehrere Jahre (nachgewiesen) Verluste erzielt werden, dann werden diese vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingestuft, da es offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht gibt - das ist aber NEGATIV, denn dann kann ich diese Verluste nicht mit (hoffentlich) anderen positiven Einkünften verrechnen (sonst würde die Künstlerin ja verhungern, denn von einem Verlust kann ich nicht leben) UND das Gewerbe wird abgemeldet und die Künstlerin hat für Ihren Einkauf wesentlich schlechtere Preise (nur noch Endverbraucher-Preise); erstrebenswert ist das nicht. Außerdem muss ich weiterhin Aufzeichnungen führen, denn wenn ich wieder Gewinne erziele, bin ich verpflichtet, diese beim Finanzamt anzugeben.
Soweit ich weiß, braucht ein Künstler als Freiberufler keinen Gewerbeschein. Ich selbst habe mich beim Finanzamt nebenberuflich als Künstler angemeldet, um meinen Kram ganz legal zu verkaufen und nebenbei auch noch meine Ausgaben steuerlich abziehen zu können. Wenn man jährlich Einnahmen über einen bestimmten Betrag erzielt, muss man Umsatzsteuer zahlen und ggf. Beiträge an die Sozielaversicherungskasse der Künstler. Wenn das aber nicht der Fall ist, reicht eine einfache Einnahmenüberschußrechnung, die man mit der Einkommenssteueranmeldung abgeben muss.
So mach ich das seit 2 Jahren und das Finanzamt ist zufrieden.
Wichtig ist allein, dass das Finanzamt Euch als freiberuflichen Künstler und eben nicht als gewerbetreibenden Kunsthandwerker einstuft. Das kann man ein wenig beeinflussen durch die Beschreibung der eigenen Tätigkeit wie z.B. Herstellung von Unikaten aus Polymerclay und ähnliches.
Viel Glück dem, der es auch so machen möchte.
Liebe Grüße
Caroline
Also ich bin da vorsichtig. Auch das Finanzamt (ich stand bis vor 4 Wochen auf der gegnerischen Seite) weiß da nicht alles. Und jedes Finanzamt und jeder Beamte dort handhabt das anders.
Ich hab meinen Gewerbeschein, somit bin ich auf der sicheren Seite. Wenn sowieso geprüft werden muss dass kein Gewinn erzielt wird muss ich ja auch ne Aufstellung Einnahmen/Ausgaben machen. Da bringen mich die 10,23 für die Anmeldung und der Fragebogen vom Finanzamt nicht um.
Und IHK kommt sowieso wenn die sehen dass man verkauft. Allerdings haben die Beitragsbefreiung bis zu nem gewissen Gewinn.
Keine Zsu. Freibeträge gibts nur bei der Gewerbesteuer: 24.500
Und ich tippe mal, davon sind die meisten etwas entfernt.
Das mit den 5 Jahren ist doch das Thema Liebhaberei. Da sinds auch nicht zwangsläufig 5, das kommt bissel auf den Finanzamtssachbearbeiter an, auf die Höhe der Gewinne, uswusw. Aber das Risiko besteht: Macht man über Jahre Verluste und das Finanzamt erkennt keine Gewinnerzielungsabsicht, dann streichen die die VERLUSTE. Gewinne NICHT! Die müssen dann versteuert werden!
225
1
1 Guest(s)