Das ehemalige Polyclaykunst.de-Forum
Eine komprimierte Zusammenstellung aller Forenbeitrage von 2009 bis zur Schließung 2017.
leider nein! Das war eine Diskussion auf FB. Was dabei wichtig war:
" Mit einer Verordnung von Ende Februar 2000 hat der Bundesrat entsprechend einer Vorgabe der Europäischen Union den Weg zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung geebnet.
Gegenstände, die unmittelbar und über längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen (z. B. Ohrclips, Ringe, Armbänder) sind verboten, wenn sie Nickel in Mengen abgeben, die allergische Reaktionen z. B. der Haut oder Juckreiz hervorrufen können. Der Grenzwert wurde auf 0,5 Mikrogramm Nickel pro qcm festgelegt, abgegeben innerhalb einer Woche.
Nickelhaltiger Schmuck, der mit einen Schutzlack überzogen ist, muss gewährleisten, dass der Grenzwert innerhalb von zwei Jahren normaler Nutzung des Schmucks nicht überschritten wird.
"Nickelfrei" stimmt also sowieso nicht."
" IT-Recht Kanzlei Zitat aus Abmahnung:"Tatsächlich sind die von Ihnen angebotenen Schmuckwaren nicht nickelfrei, da dem Edelstahl 316L Nickel zulegiert wurde"."
Mehr hab ich dazu auch nicht als Infos.
Es darf nicht mit Selbstverständlichkeiten geworben werden. Da nur nickelfreier Schmuck gesetzlich zulässig ist, darf mit dem Begriff "Nickelfrei" nicht geworben werden. Da ist es egal, ob es nun wirklich Nickelfrei ist, oder ob nur die Grenzwerte eingehalten werden, das wird in der Bedarfgegenständeverordnung geregelt.
Die Abmahnungen beziehen sich aber auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
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